Leasing bringt finanziell betrachtet nicht nur für Unternehmer, sondern zunehmend auch Privatleute den Komfort und die Vorteile, die sich heutige Fahrzeughalter wünschen. Wird das Fahrzeug dann am Ende des Leasingvertrages an den Händler zurückgegeben, wird von der Leasinggesellschafft ein Leasinggutachten gefordert. Wenn das Auto pfleglich behandelt wurde, es während der Laufzeit zu keinem Unfall kam und der Wagen die vereinbarte Laufleistung deutlich unterschreitet, dann werden Sie auch bei der Rückgabe des Leasingwagens keine Probleme haben. Aus Erfahrung können wir sagen, dass dies nur selten der Fall ist. Unter Beachtung der Leasingvereinbarungen werden in einem Leasinggutachten die voraussichtlichen Reparaturkosten bei vorliegenden Schäden ermittelt, sowie der Fahrzeug-Minderwert, welcher durch einen überdurchschnittlichen Verschleiß am Fahrzeug auftritt.
Was also sollte man tun, wenn der Tag der Leasingrückgabe näher rückt? Kontaktieren Sie uns um gemeinsam eine Lösung zu finden.