Bei der Abnahme von technischen Änderungen an Fahrzeug arbeiten wir als Kfz-Sachverständigenzentrum in Dresden im Namen und auf Rechnung unseres Partners GTÜ.
Änderungsabnahmen nach §19 (3) StVZO werden in einer Änderungsabnahmebescheinigung dokumentiert. Hierzu liegen meist Teilegutachten oder ABE-Nachweise des Kraftfahrbundesamtes (KBA) sowie typengenehmigte Teile jeglicher Art vor.
Mit diesen technischen Änderungen an Fahrzeugen sind Umbauten, wie das Anbringen von Anbauten oder sonstige Änderungen am Fahrzeug gemeint.
Häufig sind dies
- Sonderräder
- Spoiler
- Tieferlegungen
Wir freuen uns Sie in unserer Kfz-Prüfstelle in Dresden oder an einem unserer vielen Prüfstützpunkte in Kfz-Werkstätten bzw. Autohäusern zu sehen.