Ein Oldtimer ist ein Kraftfahrzeug, dass vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal zugelassen wurde. Das bestätigt Ihnen ein Oldtimer-Gutachten. Somit erhalten Sie das H-Kfz-Zeichen was belegt, dass Ihr Fahrzeug der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.
Der Zustand Ihres Fahrzeuges muss hierbei bestimmten Vorgaben entsprechen und in dieser Beschaffenheit der Nachwelt erhalten bleiben.
Bei der Abnahme von Oldtimern nach §23 StVZO arbeiten wir als Kfz-Sachverständigenzentrum in Dresden im Namen und auf Rechnung unseres Partners GTÜ.