Gebrauchtwagen- und Leasingbewertungen

Wenn das Auto pfleglich behandelt wurde, es während der Laufzeit zu keinem Unfall kam und der Wagen die vereinbarte Laufleistung deutlich unterschreitet, dann werden Sie auch bei der Rückgabe des Leasingwagens keine Probleme haben. Aus Erfahrung können wir sagen, dass dies nur selten der Fall ist.

Oldtimer Gutachten

Ein Oldtimer ist ein Kraftfahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal zugelassen wurde. Hierzu bestätigt Ihnen ein Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO, dass Ihr Kraftfahrzeug der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

Leasingbewertungen

Hierbei bewerten wir den IST-Zustand eines Fahrzeugs und dokumentieren Abweichungen aufgrund von beschädigten Teilen oder Unfallschäden. Diese werden in einem Zustandsbericht dokumentiert. Der Zustandsbericht weisst aus, in welchem Umfang notwendige Reparaturen oder vorherige Unfälle zur Wertminderung beitragen.

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